AGB

Vertragsbedingungen
Artikel 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Einer Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
3. Für alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen ist die Schriftform erforderlich. Die einfache elektronische Form (§ 127 III BGB) ersetzt die Schriftform nicht. Erforderlich ist insoweit die qualifizierte elektronische Form (§ 126 a BGB).
 
Artikel 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
 
Artikel 3 Preise
Die Preise der Angebote und Preislisten des Verkäufers verstehen sich unverpackt in EURO ohne Mehrwertsteuer und ohne Fracht ab Werk Aachen. Es werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet.
 
Artikel 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.  
3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
4. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 10 % der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
 
Artikel 5 Sonderanfertigungen
Die Berechnung für Sonderanfertigungen richtet sich nach den Selbstkosten. Speziell angefertigte Artikel können nicht zurückgenommen werden. Die Annullierung von Aufträgen über Sonderanfertigungen ist nur mit dem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis des Verkäufers möglich. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, an zur Sonderanfertigung überlassenen Mustern, Zeichnungen oder anderen Unterlagen bestehende Schutzrechte zu überprüfen. Die Verantwortung dafür liegt allein beim Besteller. Entstehen dem Verkäufer Nachteile daraus, dass er bei Sonderanfertigungen im Auftrag des Käufers Schutzrechte Dritter verletzt, so kann der Verkäufer Ersatz des ihm entstandenen Schadens vom Käufer verlangen.
 
Artikel 6 Versand / Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Der Verkäufer ist berechtigt, die Sendung auf Kosten des Käufers gegen Bruch- Transport- und Feuerschäden zu versichern, sofern der Käufer diese Versicherung nicht ausdrücklich ablehnt.
 
Artikel 7 Gewährleistung
1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und gilt nur für Teile. Verschleißteile, Arbeits- und Wegezeiten, Kosten für den Transport und alle weiteren Kosten werden nicht vom Verkäufer getragen.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrenübergang.
3. Der Käufer ist verpflichtet, die empfangene Ware sofort nach Erhalt auf Transportschäden und etwaige andere Mängel zu prüfen, diese unverzüglich auf dem Lieferschein zu vermerken und dem Verkäufer mitzuteilen.
4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, kann der Verkäufer nach seiner Wahl verlangen, dass
a) das schadhafte Teil zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an den Käufer geschickt wird;
b) der Käufer das schadhafte Teil bereithält und ein Servicetechniker des Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
 
Artikel 8 Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Sachen vor bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie der Erfüllung der weiteren Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer.
2. Das Vorbehaltsgut darf nicht verpfändet, sicherungshalber übereignet oder anderweitig mit Rechten Dritter belastet werden. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Verbindung mit anderen beweglichen Sachen nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers nach Möglichkeit bestehen bleibt und tritt die Kaufpreisforderung der – ggf. verarbeiteten – Sache gegenüber seinen Abnehmern bereits jetzt in voller Höhe an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Der Käufer hat die Abnehmer auf Verlangen zu benennen.
3. Auf Verlangen des Käufers gibt der Verkäufer Sicherungsrechte frei, soweit der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt und das Sicherungsrecht teilbar ist.
  
Artikel 9 Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Reparaturrechnungen sind sofort und ohne Abzüge zahlbar.
2. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung abzurechnen.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Bei Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
4. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen, auf jeden Fall aber 8 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz, gem. § 288 II BGB.
 
Artikel 10 Vorauszahlung und Sicherheitsleistung
Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ein oder ergeben sich begründete Zweifel über die Zahlungswilligkeit des Käufers, so ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl auf seine Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
 
Artikel 11 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, soweit sie über § 4 Ziff. 4 dieser Geschäftsbedingungen hinaus gehen, sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
 
Artikel 12 Abnahmeverzug
Bei Abnahmeverzug von mehr als einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft kann der Verkäufer Lagergeld in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnen.
 
Artikel 13 Warenrückgabe
1. Jede Warenrückgabe bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Verkäufers. Gutgeschrieben wird der berechnete Gegenwert abzüglich der Bearbeitungskosten von mind. 40 % und anfallenden Überarbeitungskosten. Die Rücksendung hat für den Verkäufer kostenfrei zu erfolgen. Sonderanfertigungen, Umfertigungen, Auslaufmodelle sowie Artikel, welche nicht in den Verkaufsunterlagen des Verkäufers geführt werden, sind von einer Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Verkäufer sowie Käufer/Abnehmer sind verpflichtet bei jeder Beanstandung die Seriennummer bzw. Chargennummer des Produkts, Name und Anschrift des in der Kette folgenden Käufers/Abnehmers unter Angabe des Rückgabegrundes, Beanstandungsdatums zu notieren und zu speichern, unabhängig davon, ob eine Genehmigung erteilt wird. Die Beanstandung ist unverzüglich an den Verkäufer und Hersteller weiterzuleiten.
 
Artikel 14 Rücknahme / Entsorgungsverpflichtung
Der gewerbliche Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß – insbesondere gem. §§ 11 und 12 ElektroG – zu behandeln und zu entsorgen. Der gewerbliche Kunde stellt ferner den Verkäufer ausdrücklich von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht des Herstellers) und den damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter weiter frei. Der Anspruch des Verkäufers auf Übernahme/Freistellung durch den Käufer verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung sowie der schriftlichen Mitteilung gegenüber dem Verkäufer. Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers/Abnehmers organisiert der Verkäufer gegen Erstattung der anfallenden Kosten die Rücknahme und Wiederverwertung/Entsorgung solcher Geräte, soweit sie vom Verkäufer vertrieben werden.
 
Artikel 15 Datenspeicherung
1. Der Käufer/Abnehmer ist damit einverstanden, dass seine für die Vertragserfüllung relevanten Daten beim Verkäufer gespeichert werden.
2. Gemäß DIN EN ISO 13485 Ziffer 7.5.3 muss eine lückenlose Rückverfolgbarkeit jeglicher ausgelieferter Produkte gewährleistet sein. Käufer/Abnehmer als auch Verkäufer verpflichten sich zur Befolgung diese Vorschrift.
3. Der Käufer/Abnehmer gibt seinen vollständigen Namen und Anschrift dem Verkäufer an.
4. Der Käufer/Abnehmer verpflichtet sich, im Falle des Wiederverkaufes bzw. bei jeglicher Weitergabe, entgeltlich sowie unentgeltlich, innerhalb sowie außerhalb eines EU/EWR-Mitgliedstaates, lückenlose Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Der Käufer/Abnehmer ist bei jeder Abgabe eines Produkts verpflichtet, die Seriennummer bzw. die Chargennummer der abgegebenen Produkte dem vollständigen Namen und Anschrift seines Käufers/Abnehmers zuzuordnen und diese Daten mindestens für die Dauer der von dem Verkäufer und gleichzeitig Hersteller bestimmten Lebensdauer des Medizinproduktes aufzubewahren. Die Aufbewahrungspflicht der Daten beträgt jedoch mindestens 10 Jahre ab Produktfreigabe. Die Aufzeichnungen müssen lesbar, leicht erkennbar und wiederauffindbar bleiben. Die von dem Käufer/Abnehmer gefertigten Aufzeichnungen müssen dem Verkäufer, auf Verlangen, jederzeit zur Verfügung gestellt werden.
5. Der Käufer/Abnehmer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass bei einer entgeltlichen als auch unentgeltlichen Weitergabe, innerhalb und außerhalb der EU/ EWR-Mitgliedstaaten, dessen Käufer/Abnehmer ebenfalls die DIN EN ISO 13485 einhalten und die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Dieser Käufer/Abnehmer hat seinen weiteren Käufer/Abnehmer ebenfalls zu verpflichten, die lückenlose Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Diese Verpflichtung gilt für jeden weiteren Käufer/Abnehmer in der Kette.
6. Sollte der Käufer/Abnehmer die ihm auf Grund der DIN EN ISO 13485 Ziffer 7.5.3 auferlegte Pflicht nicht einhalten und deshalb dem Verkäufer Nachteile entstehen, insbesondere im Falle eines Rückrufes, so hat der Käufer/ Abnehmer sämtliche Mehrkosten zu tragen, welche auf Grund der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen. Sollten im Falle eines Rückrufes Mehrkosten entstehen auf Grund der Nichteinhaltung der DIN EN ISO 13485 durch irgend einen Käufer/Abnehmer in der Kette, so hat der Käufer/Abnehmer des Verkäufers und gleichzeitig Herstellers sämtliche Mehrkosten zu tragen, die dem Verkäufer und gleichzeitigen Hersteller durch die Nichteinhaltung entstehen. Der Hersteller ist in jedem Falle von Mehrkosten aufgrund der Nichteinhaltung der lückenlosen Rückverfolgbarkeit zu befreien. Der Käufer/Abnehmer des Herstellers hat Regress bei seinem Käufer/Abnehmer zu nehmen und dieser wieder von seinem Käufer/Abnehmer bis der Verursacher in der Kette letztendlich den Schaden trägt.
 
Artikel 16 Qualitätssicherung
Jeder vom Verkäufer autorisierte Käufer/Abnehmer, der die „Qualitätsvereinbarung für den Vertrieb von Medizinprodukten und Produkten zur In-vitro-Diagnostik” unterzeichnet hat, hat sich mit seiner Autorisierung verpflichtet, die Richtlinien und Gesetze für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten und Produkten zur In-vitro-Diagnostik sowie von allgemeinen Laborgeräten zu beachten. Die entsprechende Konkretisierung der jeweiligen Richtlinien und Gesetze werden auf der Homepage www.betachek.de veröffentlicht. Sie sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Käufer/Abnehmer erkennt diese mit Abnahme der Produkte unwiderruflich an. Widersprechende  Einkaufsbedingungen des Käufers/Abnehmers sind abgedungen. Die entsprechenden Lieferscheine enthalten einen Hinweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Käufer/Abnehmer hiermit ebenfalls ausdrücklich als Vertragsbestandteil anerkennt.
Der Käufer/Abnehmer erkennt ebenfalls die auf www.betachek.de unter veröffentlichte „Qualitätsvereinbarung für den Vertrieb von Medizinprodukten und Produkten zur In-vitro-Diagnostik” an. Diese ist in ihrer jeweils aktuellen Form Gegenstand des Vertrages.
 
Artikel 17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit gesetzlich zulässig, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar als auch mittelbar – national wie international – die Zuständigkeit des AG Aachen vereinbart.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Ergänzende Geschäftsbedingungen des Betachek Online-Shops

1. Allgemeines
Diese ergänzenden Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verkäufe von Waren durch die Betachek GmbH, Am Dorbach 12, 52076 Aachen (im Folgenden: Betachek) an Endverbraucher über diesen Online-Shop.
 
2. Vertragsabschluss und Bezahlung
Die Präsentation der Produkte im Betachek Online-Shop stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Vielmehr sollen Produktdarstellungen dem Endverbraucher Informationen über die Produkte vor Abschluss eines Kaufangebotes an Betachek ermöglichen. Erst wenn der Endverbraucher eine Bestellung im Betachek Online-Shop durch Klicken des Buttons “kostenpflichtig bestellen” aufgibt, wird die Bestellung als bindendes Angebot an Betachek übersandt. Der Endverbraucher erhält unverzüglich eine Bestelleingangsbestätigung per E-Mail. Diese Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar. Wann der Vertrag mit Betachek zustande kommt, richtet sich nach der vom Endverbraucher gewählten Zahlart:
Zahlungsmethoden:
Die Zahlung kann mit folgenden Zahlungsmethoden erfolgen: PayPal, Sofortüberweisung oder Vorkasse.
Paypal: PayPal bietet dem Endverbraucher ein einfaches, schnelles und sicheres Bezahlen. Die Daten werden verschlüsselt und damit sicher übertragen. PayPal ist TÜV-geprüft und erfüllt somit alle strengen Auflagen und Anforderungen, die der TÜV an ein sicheres Online Zahlungssystem stellt. Die Bankverbindung oder Kreditkartennummer sind sicher bei PayPal gespeichert und durch das SSL-Protokoll und den 128-Bit-Schlüssel geschützt. Im Bestellprozess wird der Endverbraucher auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Zahlungsdaten angeben und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigt werden. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordert Betachek PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und nimmt dadurch das Angebot an. Auch bei der Zahlung über PayPal wird für Betachek ein Zahlungsdienstleister tätig.
Sofortüberweisung: Mit dem TÜV-zertifizierten Bezahlsystem „Sofort“ können Sie dank PIN & TAN, ohne Registrierung, einfach und sicher mit Ihren gewohnten Online-Banking-Daten bezahlen. Bereits unmittelbar nach Abschluss Ihrer Bestellung können Sie die Überweisung durchführen. Ein Wechsel zur Internetseite Ihrer Bank ist damit nicht mehr erforderlich. Über das gesicherte Zahlformular stellt Sofort automatisiert und in Echtzeit eine Überweisung in das Endverbraucher-Online-Banking-Konto ein. Mit Sofort-Überweisung beauftragen Sie dann Ihre Bank, eine Überweisung auszuführen. Sie benötigen dafür nur Ihr Online-Banking-Konto (PIN und TAN). Mit Abgabe der Bestellung und Wahl der Zahlungsart Sofort erteilt der Endverbraucher einem von Betachek zur Abwicklung der Zahlungstransaktion beauftragten Dienstleister ein Lastschrift-Mandat. Der Dienstleister zieht den Rechnungsbetrag direkt vom Bankkonto des Endverbrauchers ein. Über das Datum der Kontobelastung wird der Endverbraucher vom Dienstleister nach Eingang der Bestellung bei Betachek informieren (sog. Pre-Notification). Dadurch kommt der Vertrag mit Betachek zustande.
Vorkasse: Des Weiteren kann die Rechnungssumme auch per Überweisung unter Angabe der Auftragsnummer im Verwendungszweck auf das unten angegebene Konto überwiesen werden:
Sparkasse Bank, IBAN: DE31 3905 0000 1073 5450 04, BIC: AACSDE33xxx
Der Vertrag kommt zustande, sobald Betachek den Endverbraucher unter Hinweis auf die Bankdaten von Betachek zur Zahlung auffordert.
Hinweis: Die Lieferung kann sich unter Umständen verzögern, da es wenige Tage dauern kann, bis der Betrag dem Konto von Betachek gutgeschrieben wurde. Die Bestellung wird frühestens versendet, sobald der Zahlungseingang verbucht wurde.
Bei den Zahlungsmethoden PayPal und Sofort erfolgt die Abrechnung durch einen Zahlungsdienstleister. Ihre Bezahldaten werden an den jeweiligen Bezahldienstleister zur Zahlungsabwicklung weitergegeben. Betachek behält sich vor, Zahlungsmethoden oder den Zahlungsdienstleister zu ändern oder hinzuzufügen.
Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss von Betachek abgespeichert und kann von Ihnen angefordert werden (Art. 246c Abs. 2 EGBGB).
 
3. Preise

Es gelten die dem Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung zu entnehmenden Preise. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die jeweiligen Versandkosten werden separat ausgewiesen.

4. Kontakt
Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Betachek garantiert eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises für zurückgegebene Artikel, die im Betachek-Online-Shop gekauft wurden, vorausgesetzt, alle Artikel werden in dem Zustand zurückgegeben, in dem sie sich nach Erhalt befanden.
Dies bedeutet, dass die Artikel einschließlich ihrer Verpackung nicht verwendet, beschädigt, verschmutzt oder in irgendeiner Weise verändert werden dürfen.
Dies ist in Bezug auf Blutuntersuchungsgeräte unabdingbar, um Kreuzkontaminationen und die Übertragung von Krankheiten zu verhindern und die Aufrechterhaltung der Hygiene und Sterilität sicherzustellen. Diese Produkte können nach Gebrauch nicht zurückgegeben werden. Wenn die sterile Verpackung des Produkts geöffnet, ausgepackt oder manipuliert wird, gilt das Produkt als verwendet und kann nicht zurückgegeben werden.

Qualitätsvereinbarung gewerbliche Kunden

Qualitätssicherungsvereinbarung für den Vertrieb von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika, hergestellt von National Diagnostic Products Pty Limited, 7-9 Merriwa Street, Gordon NSW, Australien, (vertreten durch den Vertreter der Europäischen Kommission, Betachek GmbH, Am Dorbach 12, 52076 Aachen, Deutschland), im Folgenden als “Hersteller” bezeichnet.
Mit diesen Klauseln soll sichergestellt werden, dass der Hersteller die Richtlinien und Gesetze in Bezug auf die Vermarktung von Medizinprodukten und die In-vitro-Diagnostik (im Folgenden als “Produkte” bezeichnet) einhält. Um dies zu erreichen, müssen alle Händler des Herstellers (im Folgenden als “Händler” bezeichnet) zusammenarbeiten.
 
Artikel 1: Rechtliche Grundlagen 
Die nachfolgenden Absätze decken Anforderungen an Vertrieb, Qualitätssicherung, Service, Marktbeobachtungs- und Meldewesen insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgender Richtlinien, Gesetze und Normen ab:
Richtlinie 93/42/EWG des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte
Richtlinie 98/79/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über in-vitro-Diagnostika
Medizinproduktegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.2002, zuletzt durch Art. 12 des Gesetzes vom 24.07.2010 (BGBl. I, S. 983).
Medical Devices Regulations SOR/98-282 veröffentlicht durch den Kanadischen Justizminister
Quality System Regulation aus dem Code of Federal Regulations, Title 21, Part 820 der US Food and Drug Administration der Vereinigten Staaten von Amerika in der Fassung vom 01.04.2010
Norm EN ISO 13485:2016 + AC:2016 – Norm ISO 13485:2016 Medizinprodukte – Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen für regulatorische Zwecke
Soweit in den nachfolgenden Bestimmungen das Medizinproduktegesetz, das Produkthaftungsgesetz sowie die in der Präambel genannten Gesetze, Normen und Richtlinien angesprochen werden, gelten immer ergänzend auch bestehende Medizinproduktegesetze, Richtlinien oder mit verbindlicher Wirkung ausgestattete Verwaltungsanweisungen bezüglich des jeweiligen Vertragsgebietes, ob gegenwärtig oder zukünftig, als ergänzend vereinbart.
 
Artikel 2: Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten
Der Händler ist verpflichtet, Vertriebsaufzeichnungen zu führen und diese mindestens für die vorgesehene Dauer des Medizinproduktegesetzes und den entsprechenden nationalen und internationalen Richtlinien, sowie den in der Präambel genannten Gesetzen, Normen und Richtlinien, mindestens jedoch 10 Jahre aufzubewahren. Nachfolgende Regelungen zur Rückverfolgbarkeit gelten nicht innerhalb Deutschlands: Die Vertriebsaufzeichnungen müssen detaillierte Informationen, die zur Rückverfolgbarkeit des Produktes notwendig sind, enthalten. Die Vertriebsaufzeichnungen müssen es ermöglichen, Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen sowie Rückrufe durchzuführen. Diese Nachweise sind ausschließlich zur Durchführung von Maßnahmen des Medizinproduktegesetzes, der entsprechenden nationalen und internationalen Richtlinien sowie des Produkthaftungsgesetzes, sowie den in der Präambel genannten Gesetzen, Normen und Richtlinien notwendig und dürfen vom Hersteller nur zu diesen Zwecken verwendet werden. Soweit der Händler diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist er nicht berechtigt, die Produkte in den Verkehr zu bringen bzw. verpflichtet, den Hersteller von sämtlichen Ansprüchen aus der Inverkehrbringung der Produkte freizustellen.
 
Artikel 3: Markt- und Produktbeobachtungspflicht, Instruktionspflicht, Kundenreklamationen und Qualitätskontrolle
Der Händler ist verpflichtet, in seinem Vertragsgebiet den Markt und die Produkte zu beobachten und den Hersteller alle nichtkonformen Produkte, mangelnde Sicherheit oder Effektivität der Produkte oder über Einschränkungen der in Produktinformationen des Herstellers zugesagten Eigenschaften des Produktes zeitnah schriftlich zu informieren. Der Händler ist verpflichtet, zur Erfüllung dieser sich aus dem Medizinproduktegesetz und den jeweiligen Richtlinien sich ergebenden Verpflichtungen ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem zu installieren, damit der Hersteller darauf aufbauend die Ursachen nicht konformer Produkte analysieren kann, Gegenmaßnahmen entwickeln kann und diese entsprechend implementieren kann.
Um dem Hersteller die Einhaltung der gesetzlicher Meldefristen, die sich aus den Gesetzen und Richtlinien ergeben, zu ermöglichen, muss der Händler ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem so gestalten, dass er dem Hersteller innerhalb von drei Arbeitstagen die Vorkommnisse, welche die Sicherheit oder die Effektivität des Produktes beeinflusst haben, melden kann.
 
Artikel 4: Nationale Produktanmeldungen, Regularien und Gesetze
Der Händler außerhalb Deutschlands ist verantwortlich für die Einhaltung der auf den Vertrieb der Produkte anzuwendenden nationalen Richtlinien und Gesetze in den jeweiligen Vertragsgebieten. Er führt, falls erforderlich, nach Rücksprache, im Auftrage und, soweit gesetzlich zulässig, im Namen des Herstellers als lokaler Bevollmächtigter (Agent) die Registrierungen und Zulassungen bei den nationalen Behörden seines Landes aus, die für den Betrieb der Produkte erforderlich oder zweckdienlich sind. Der Händler muss dabei den Hersteller über daraus evtl. für den Hersteller resultierende Obliegenheiten unter Benennung des Richtlinien- oder Gesetzestextes und unter Benennung dessen Fundortes schriftlich informieren. Der Händler hat die Pflicht, den Hersteller über solche abgeschlossenen Maßnahmen und deren Geltungsbereich und Gültigkeitsdauer zu informieren (z.B. von Produktregistrierungen) sowie dem Hersteller die zugehörigen Nachweise wie z.B. Zertifikate von Behörden in Kopie, falls der Hersteller Inhaber der Registrierung ist im Original, auszuhändigen. Der Händler tritt alle Rechte aus Produktregistrierungen und Produktzulassungen an den dies annehmenden Hersteller, soweit gesetzlich zulässig, ab.
 
Artikel 5: Datensicherheit
Der Händler ist verpflichtet, sämtliche Daten, die er im Rahmen dieses Vertrages von Herstellern und Abnehmern erhält, geheim zu halten und auch den jeweiligen nationalen Datenschutzgesetzen entsprechend zu sichern und aufzubewahren. Die Daten dürfen nur für die Vertragszwecke verwendet werden und sind solange aufzubewahren oder dem Hersteller zur Verfügung zu stellen, wie die Datensicherungspflicht des Herstellers gegenüber Behörden besteht und ergänzend die nationalen Datenschutzbestimmungen dies verlangen.